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Physio
therapieWas ist Physiotherapie?
Im Rahmen der ärztlichen Verordnung hat jeder Physiotherapeut die freie Wahl Maßnahmen zu ergreifen, die ihn zum Therapieerfolg führen. Menschen sind biologische Einheiten von „KOPF bis FUSS“ …
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Vereins
BetreuungSicherheit beim Sport
Wir möchten Ihnen mehr Sicherheit im Umgang mit Sportverletzungen vermitteln, Ihnen die richtige Reihenfolge der richtigen Maßnahmen etwas näher bringen. Dazu bieten wir Ihnen unser Know-how an.
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Physio
energetikWas ist Physioenergetik?
Physioenergetik ist eine Untersuchungs- und Behandlungsmethode, um Krankheiten ursächlich zu erkennen und zu behandeln bzw. deren Entstehung zu verhindern. Sie ist somit ein Wegbereiter der Gesundheit.
Was Sie als gesetzlich Versicherte(r) beachten müssen
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse (also z.B. AOK, Barmer GEK, DAK, Heimat, IKK, KKH, Techniker oder einer BKK) versichert sind, gelten bestimmte Regeln, die Sie als Patient kennen sollten. Diese Regeln sind in der Heilmittelrichtlinie von 2011 oder im Gesetz festgelegt und für Ärzte und Physiotherapeuten bindend. Heilmittelverordnungen, also z.B. Krankengymnastik, Klassische Massagetherapie oder Manuelle Lymphdrainage werden von den Krankenkassen nur dann bezahlt, wenn diese Regeln durch Ärzte, Patienten und Physiotherapeuten eingehalten werden.
Was Sie als gesetzlich Versicherte(r) beachten müssen
Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, die Einhaltung dieser Regeln zu prüfen und zu beachten, da wir ansonsten die durch uns erbrachten Leistungen nicht mit den Krankenkassen abrechnen können. Wir beginnen keine Behandlungen, für die nicht eine gültige Verordnung im Sinne der Heilmittelrichtlinie vorliegt. Änderungen an einer Verordnung (Rezept) können ausschließlich durch den behandelnden Arzt vorgenommen werden und müssen durch diesen schriftlich mit Stempel und Unterschrift bestätigt werden.
Konkretes Heilmittel:
Der behandelnde Arzt verordnet aufgrund seiner Diagnose ein bestimmtes Heilmittel (z.B. allgemeine Krankengymnastik) oder eine bestimmte Heilmittelkombination (z.B. Klassische Massagetherapie / Wärmebehandlung). Durchgeführt werden muss dann das, was verordnet ist; eine Behandlung kann nicht gegen eine andere eingetauscht werden.
Beispiel: Der Arzt verordnet 6 x Allgemeine Krankengymnastik. Es ist nicht möglich, stattdessen z.B. Massagen zu bekommen.
Spätester Behandlungsbeginn:
Die erste Behandlung aufgrund eines Rezepts muss spätestens 14 Tage nach dem Rezeptdatum stattfinden; es sei denn, dass der Arzt auf dem Rezept einen späteren Behandlungsbeginn ausdrücklich vermerkt hat.
Beispiel: Der Arzt stellt das Rezept mit Datum vom Montag, 25.06. aus. Die erste Behandlung muss spätestens am Montag, 09.07. erfolgen. Erfolgt sie später, ist das gesamte Rezept ungültig und wird durch die Krankenkasse nicht vergütet.
Behandlungsunterbrechung:
Zwischen zwei Behandlungsterminen aufgrund eines Rezepts dürfen nicht mehr als maximal 14 Tage Unterbrechung liegen.
Beispiel: Rezept vom 25.06.; erste Behandlung am 2.07., zweite Behandlung am 4.07. Die dritte Behandlung muss spätestens am 18.07. stattfinden; ansonsten wird das Rezept ungültig.
Ausnahmeregelung hierzu: Falls Sie oder der/die Therapeut/-in wegen Krankheit oder Urlaub das Intervall von 14 Tagen nicht einhalten können; kann dies auf der Rückseite des Rezeptes vermerkt und der Abstand von 14 Tagen ausnahmsweise überschritten werden. Mehr als 4 Wochen Abstand zwischen zwei Behandlungsterminen werden in keinem Fall akzeptiert.
Zuzahlungen:
Seit 2004 verlangt der Gesetzgeber gemäß SGB V §32 von Ihnen als gesetzlich Krankenversichertem einen eigenen finanziellen Beitrag zu jeder Heilmittelverordnung, falls Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.
Dieser Beitrag entspricht in der Regel einem Betrag von 10,– € pro Rezept plus 10% des Abrechnungsbetrags. Dieser Betrag ist vor der ersten Behandlung in bar in der Praxis zu bezahlen, Sie bekommen eine Quittung darüber. Die Zuzahlung kann nicht mit Behandlungen verrechnet werden, sie ist in jedem Fall in bar zu bezahlen.
Kurzfristige Terminabsagen:
Wir führen unsere Praxis im Bestellsystem, d.h. wir führen Behandlungen nur aufgrund fest vereinbarter Termine durch und halten einen mit Ihnen vereinbarten Termin ausschließlich für Sie frei, sodass Ihnen kaum Wartezeiten entstehen.
Wenn Sie einen mit uns vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so müssen Sie diesen mindestens einen vollen Werktag vorher absagen. Bei einer Absage mit kürzerer Frist, gleich aus welchem Grund (Krankheit, Stau, Arbeit …) werden wir uns bemühen, den Termin anderweitig zu vergeben, was aber nicht immer gelingt.
Da uns fixe Kosten für die Gehälter der Mitarbeiter, Miete, Energie etc. auch für den ausgefallenen Termin entstehen, müssen wir Ihnen den Ausfalltermin gemäß der Regelung im §615 BGB in Rechnung stellen.
Von Kopf bis Fuss auf Physio eingestellt!
Denn das ist unsere Welt. Und sonst gar nichts.
Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie von Haltungsschäden, chronischen Schmerzsyndromen, Rückenproblemen, Erkrankungen und Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates betroffen sind, oder wenn es um Behandlungen nach Operationen geht.
Gelegen in der Rosenstraße in Neuruppin bieten wir Ihnen ein breites Spektrum von klassischen Methoden der Physiotherapie, wie z.B. Krankengymnastik, Schlingentisch, Manuelle Lymphdrainage oder Massage aber auch die Physioenergetik. Mit diesen konservativen, nicht operativen Therapieformen lassen sich bereits im Frühstadium Erfolge erzielen. Ob Prävention, Rehabilitation oder Regeneration.
Ihre Gesundheit ist bei uns in den besten Händen.